AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Securevents® Security & Safety
1. Allgemein
Securevents, Westerwaldstr. 80, 53773 Hennef im nachfolgenden Securevents genannt, übt seine Tätigkeit im Personen- und Begleitschutz, Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Detektei, Bewachung aller Art, Veranstaltungsservice, Brandschutz, Handel von Sicherheitsartikel, Fahr- und Shuttle Service aus. Securevents bringt erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber, im nachfolgenden AG genannt und Securevents werden in besonderen Verträgen vereinbart. Securevents ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und Berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein Verantwortlich. Die AGB`s können ohne Angaben von Gründen jederzeit durch Securevents geändert werden.
2. Ausrüstung
Securevents entschiedet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Weise der Auftragsdurchführung und der Auswahl des zur Ausführung erforderlichen Personals oder Unternehmens, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist. Securevents hält sich das Recht zur Erfüllung seiner Aufgaben vor, die Personalstärke den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Nachträgliche Anweisungen des AG`s z.B. auf zahlenmäßige Beschränkung des eingesetzten Personals müssen Securevents min. 48 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz übermitteln werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Securevents. Das Weisungsrecht über das von Securevents eingesetzte Personal oder Unternehmen liegt ausgenommen bei Gefahr im Verzuge bei Securevents.
3. Nachunternehmer (NU)
Securevents ist berechtigt sich unter Gewährleistung der Beachtung behördlicher Vorschriften zur Leistungserbringung geeigneter und zuverlässiger Mitarbeiter, Unternehmen zu bedienen, wobei allein Securevents allein Vertragspartner bleibt und für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen zuständig ist. Der AG verpflichtet sich, das von Securevents eingesetzte Personal oder Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar abzuwerben bzw. dies zu versuchen, dies gilt auch für künftige Aufträge. Der AG darf Personal oder Unternehmen, welches ihn von Securevents zur Verfügung gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 2 Jahre nach dessen Ablauf weder mittelbar noch unmittelbar noch direkt noch über Dritte beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber nachweislich gegen die vereinbarte Unterlassungsverpflichtung, so verpflichtet er sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe von min. 1.000,- EUR aber max. 15.000,- EUR für jeden einzelnen Verstoß. Maximal in Höhe des Vertragsvolumens jedes einzelnen Auftrages.
4. Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der vereinbarten Preise und Konditionen nach tatsächlichem Aufwand und Leistung abgerechnet. Alle anfallenden auftragsbezogenen Sonderausgaben, die zur Ausübung und Erfüllung der zu erbringenden Leistung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gegen Belege abgerechnet.
5. Nacht-, Sonn.- und Feiertagszuschlag
Die Zuschläge werden auf den Stundenverrechnungssatz erhoben und werden auf den aktuellen Tarifvertrag erhoben.
6. Preisänderungen
Securevents behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit auch für bereits vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Information des Kunden über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber Securevents zu erklären.
7. Überprüfung Bonität
Securevents ist berechtigt eine Überprüfung der Bonität durch zu führen. Sollte diese negativ ausfallen wird der zu erwartende Rechnungsbetrag vor Auftragsbeginn zu 80% fällig. Bei unmittelbar bevorstehender Zahlungsunfähigkeit ist Securevents berechtigt zu jedem Zeitpunkt den Auftrag abzulehnen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach geleisteter Dienstleistung oder wöchentlich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, Securevents ist berechtigt, 10 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8,5%, so wie Mahnkosten in Höhe von 15,- EUR pro Mahnung zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nicht oder unvollständig bezahlte Rechnungen zum Inkasso zu geben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist Securevents berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen für den Auftraggeber auszusetzen sowie bereits gebuchte Dienstleistungen oder Bestellungen auf Kosten des Auftragsgebers zu Stornieren. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtkräftig festgesellt sind. Gegen Einwendung von Einzelpositionen der Rechnung ist unverzüglich eine schriftliche Begründung zu senden. Einwendungen werden nur innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung berücksichtigt. Danach gilt die Rechnung als Sachlich und rechtlich anerkannt.
9.
a) Kommt während der Beschäftigung eines Securevents – Mitarbeiters bei einem Kunden ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden zustande, so gilt dies als eine durch Securevents durchgeführte erfolgreiche Vermittlung. Für diese Vermittlung erhält Securevents ein Honorar gemäß nachstehender Auflistung: Überlassungsdauer 1–6Monate:3Bruttomonatsgehälter Überlassungsdauer 7 – 12 Monate: 1,5 Bruttomonatsgehälter Überlassungsdauer über 12 Monate: 0,25 Bruttomonatsgehälter Securevents ist berechtigt, den Teil des Arbeitsvertrages zwischen Securevents Mitarbeitern und Kunden in Kopie anzufordern, in dem der Vertragspartner und die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind.
b) oben genanntes kommt auch bei der Übernahme eines Folgeunternehmen der Securevents zum tragen. Es wird dafür der Jahresumsatz der letzten 12 Monate genommen.
10. Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer richtet sich nach den definierten Leistungszeiten vom jeweiligen Projektauftrag, oder nach gesondert geregelter schriftlicher Vereinbarung. Verträge ab einem Jahr Vertragslaufzeit die nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert sich automatisch um die jeweilig vereinbarte Vertragslaufzeit. Vertragliche Vereinbarungen sind unter Angabe von Gründen 10 Tage vor dem ersten Dienstbeginn schriftlich zu kündigen , oder jederzeit bei grober Verletzung der Vertragsklauseln durch den jeweiligen Vertragspartner. Bei nicht fristgemäßer Kündigung vor oder während der Dienstzeit stehen Securevents Schadensansprüche und Aufwandentschädigung in angemessener Höhe zu. Tritt der Besteller von dem bereits geschlossenen Vertrag vor der Leistungszeit zurück, so sind wir berechtigt die nachfolgenden Stornogebühr in Höhe der gebuchten Brutto Auftragssumme zu verlangen. Stornogebühren: bis zum 30. Tag 10%, vom 29. – 14. Tag 30%, 13. – 07. Tag 50% und vom 06. Tag bis einschließlich des Leistungstages 80%.
11. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung/Inhaber des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 7 Werktagen für Abhilfe sorgt. Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Securevents seine Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
12. Haftung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Unternehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Es liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für Bewachungsbetriebe uneingeschränkt Zugrunde. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der Eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Bedienung von Maschinen und elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zumachen Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, das der Auftraggeber seiner unverzüglichen Meldepflicht nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf Personenschäden 2.000.000 EUR/Sachschäden 1.000.000 EUR/ Vermögensschäden 50.000 EUR.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Siegburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
14. Hausrecht
Für die Dauer des Auftrages überträgt der AG/Eigentümer der Securevents und seinen eingesetzten Mitarbeitern das Hausrecht soweit es erforderlich ist.
15. Informationspflicht für geleistete Arbeitsstunden
Der Nachunternehmer ist angehalten geleistete Stunden bei Kunden der Securevents per e-Mail am letzten Tag des Monats unverzüglich zukommen zu lassen. Sollten durch unterlassen der Übermittlung zu Securevents kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des NU. Bei doppelter Rechnungsstellung oder dem Schreiben von Gutschriften werden dem NU 15,- EUR je Rechnung/Gutschrift in Rechnung gestellt.
16. Schadensersatz NU
Sollte der Securevents durch fahrlässigen Handels des NU ein Schaden entstehen oder Verluste werden diese dem NU voll in Rechnung gestellt. Diese ist durch ein Angebot und den Anforderungen die die Securevents an den Kunden und an den NU gestellt haben zu belegen.